Schulelternbeirat

Einberufung des Elternbeirats

Mindestens einmal pro Halbjahr wird der Schulelternbeirat von der Vorsitzenden einberufen. Wenn ein Fünftel der Mitglieder oder die Schulleitung (unter Angabe von Gründen) dies verlangt, muss er ebenfalls einberufen werden.
Aus dem Kreis der Mitglieder wählt der Schulelternbeirat außerdem die Vertreter/innen für die Wahl zu den Kreis- oder Stadtelternbeiräten wie auch die Vertreter/innen für die Delegierten zur Landeselternbeiratswahl.

Fortbildungsangebote von Eltern für Eltern:
In Kooperation mit dem ehemaligen Landesinstitut für Pädagogik und dem Landeselternbeirat von Hessen entstand das Elan – Projekt (Elan = Eltern schulen aktive Eltern), das auch im kommenden Schuljahr wieder ein umfangreiches Fortbildungsprogramm anbietet.
Infos hierzu unter: www.leb-hessen.de

Design & Umsetzung: www.werbe-freiheit.com

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