Schulelternbeirat

Der Schulelternbeirat setzt sich aus den Klassenelternbeiräten zusammen. Aus ihrer Mitte wählen die Mitglieder eine/n Vorsitzende/n, eine/n Stellvertreter/in und ggf. weitere Vorstandsmitglieder. Die Amtszeit beträgt zwei Jahre.

Er übt als verfasstes Organ die Mitbestimmungsrechte der Eltern an der Schule aus. Die gesetzliche Grundlage für Schulelternbeiräte und ihre Aufgaben und Pflichten ist das Hessische Schulgesetz §§ 110-113. Darüber hinaus ist er aber das Gremium, in dem gemeinsam mit dem Schulleiter oder der Schulleiterin und dem Lehrerkollegium alle wesentlichen Vorgänge aus dem Leben und der Arbeit der Schule erörtert werden sollen.
Zur Erfüllung seiner Aufgaben hat der Schulelternbeirat formelle Zustimmungs-, Anhörungs- und weitere Mitwirkungsrechte.

Peter Weingärtner

Peter Weingärtner Schulelternbeirat

 

Simone Wagner-Schon

Simone Wagner-Schon Schulelternbeirat

 

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